Internetportal zu seltenen Erkrankungen

4. März 2008

Liebe Leser,

sowohl für Patienen, Antragsteller und Vermittler ein interessantes Portal:

 LINK

Deutsche Telekom startet zur CeBIT neues Informationsportal für seltene Erkrankungen
 
achse.info ermöglicht fachliche und soziale Vernetzung fürMillionen Menschen
 
Ehefrau des Bundespräsidenten ist Schirmherrin

Gemeinsam mit First Lady Eva Luise Köhler hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Dr. Karl-Gerhard Eick, heute auf der CeBIT den Startschuss für das Informationsportal der ACHSE gegeben. Achse.info ist ein innovatives Projekt: Es bündelt Informationen zu chronischen seltenen Erkrankungen und bietet Betroffenen, deren Angehörigen, Forschern und Medizinern ab sofort eine Plattform, auf der sie Wissen und Erfahrungen austauschen und sich vernetzen können. In Deutschland sind etwa vier Millionen Menschen von seltenen Krankheiten von AADC-Mangel über Naegeli-Syndrom bis zu zerebraler Dysgenesie betroffen. Eva Luise Köhler, die Ehefrau des Bundespräsidenten, ist Schirmherrin der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V., in der über 70 Patientenorganisationen vereinigt sind.
 
„Aus den Gesprächen mit Betroffenen kenne ich eines ihrer wichtigsten Anliegen: Sie möchten heraus aus der Ungewissheit und Isolation, die die Seltenheit einer Erkrankung und die Unsicherheit mit deren Umgang oft mit sich bringt“, betont Eva Luise Köhler. „Das Portal wird Betroffene miteinander schneller in Kontakt bringen und helfen, sich untereinander zu beraten, Hinweise zu geben, aber auch in schwierigen Situationen dabei helfen, Rückschläge besser zu verarbeiten.
 
Bislang gibt es in der Regel nur wenige Informationen über chronische seltene Erkrankungen. Den rund vier Millionen Betroffenen in Deutschland fehlt es an grundlegenden Auskünften, etwa über Ursachen und Symptome, über Behandlungsmethoden, erfahrene Ärzte und gute Kliniken. Gerade auch durch die vielen Fundstellen im Internet ist das wenige vorhandene Wissen oft schwer verständlich – sowohl für Betroffene als auch für Ärzte. Selten gibt es für Patienten verständliche Informationen, deren Qualität auch richtig überprüft worden ist.
 
Um diesem Mangel zu begegnen, hat ACHSE mit Unterstützung der Deutschen Telekom das neue Informationsportal www.achse.info konzipiert und entwickelt. „Die Technologiepartnerschaft mit ACHSE bringt unser Anliegen zum Ausdruck, mit unserem Know-how einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Menschen in der Gesellschaft zu leisten, der über die reine Geschäftstätigkeit hinausgeht“, betont Eick. Die persönliche und soziale Vernetzung von Menschen über das Internet zu fördern, sei zudem ein strategisches Ziel des Unternehmens. Ein zentrales Ziel des Portals ist es durch bessere Informationen zu besserer Versorgung und mehr Lebensqualität beizutragen. achse.info wird als Datenbank gerade für kranke Menschen und ihre Angehörigen den Zugang zu Informationen erleichtern und als Kommunikationsplattform für Betroffene und Patientenorganisationen ein einzigartiges Instrument für die Verbesserung und Entwicklung von Informationen bieten. Damit wird mit modernen Technologien die fachliche, persönliche und soziale Vernetzung sowie die direkte Interaktion der Betroffenen gefördert und die Gründung von diagnosespezifischen Selbsthilfegruppen unterstützt. Es bietet sich den Betroffenen die Chance, die Datenbank zu nutzen und das Infoportal so mit Leben zu erfüllen. Die Plattform ist unter der Internet-Adresse www.achse.info zu erreichen.
  
Über ACHSE e.V.
In der ACHSE sind über 70 Patientenorganisationen vereinigt, die sich für Menschen einsetzen, die an einer seltenen chronischen Erkrankung leiden. Dazu gehören zum Beispiel eine Reihe von Muskel- und Rheumakrankheiten, angeborene Stoffwechseldefekte und verschiedene Formen der Kleinwüchsigkeit. Seltene Erkrankungen sind in 80 Prozent der Fälle genetischen Ursprungs. Meistens sind Kinder und Jugendliche betroffen, doch zunehmend auch Erwachsene. Der überwiegende Teil dieser Erkrankungen ist bis heute unheilbar und mit schweren Beeinträchtigungen des Lebens für die Betroffenen und ihre Familien verbunden. Tatkräftige Unterstützung erhält ACHSE e.V. durch das Engagement ihrer Schirmherrin Eva Luise Köhler, die sich seit Anfang 2005 für den Verein einsetzt.


Ein neues Urteil zur Haftung von Ausschließlichkeitsvertretern- gegen den Verbraucher?!

27. Februar 2008

 

Ein für mich erstaunliches Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle am 07. 02. 2008 (Az: 8 U 189/07).

 

Dort hatte ein Versicherter gegen den Vertreter der die Private Krankenversicherung vermittelt hatte, wie auch gegen den entsprechenden Versicherer geklagt und verlor. Zu dem Hintergrund:

 

Der Versicherte hatte sich von dem Beklagten Vermittler zum Wechsel der aus der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Versicherung beraten lassen. Dort wurden jedoch einige Punkte- aus meiner Sicht sehr elementare- nicht berücksichtigt und dieses wurde dem Kläger zum Verhängnis. Der Kläger selbst hatte vorher bereits eine Vergleichsrechnung der Prämien zwischen gesetzlicher und privater Versicherung angestellt und dort leider die Familienplanung nicht berücksichtig.

 

So hatte er schlicht vergessen das für die Kinder und ggf. eine nicht berufstätige Ehefrau auch ein Beitrag zu zahlen ist, was diese Vergleichsrechnung verzerrte. Dieses wurde jedoch im Beratungsgespräch nicht klar gestellt. Als die Frau des Klägers nach dem zweiten Kind nicht mehr arbeiten wollte, musste diese selbst versichert werden und es wurde teurer als ursprünglich gedacht. Dieses nahm der Kläger zum Anlass um seinen Anspruch (der einen Beratungsfehler nach seiner und auch meiner Sicht begründet hätte) gegen den Vertreter und den Versicherer geltend zu machen.

 

Leider ohne Erfolg, denn das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung wie folgt:

 

„Grundsätzlich schuldet ein Ausschließlichkeitsvermittler beziehungsweise der hinter ihm stehende Versicherer einem Kunden gegenüber keine generelle Beratung, die dahin geht, ob für ihn und seine Familie der Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Versicherung sinnvoll und sachgerecht ist.“

 

Aha, man kann also mal so „lari fari“ beraten und dann lassen wir den Kunden mal laufen.

Aber es kommt noch besser, denn das Gericht führt weiter an…

 

„Der Vermittler ist auch nicht verpflichtet, den Kunden über alle Einzelheiten des Deckungsumfanges und der Bedingungen des Vertrages aufzuklären. Er kann sich vielmehr auf die Erläuterung jener Punkte beschränken, die für den Abschluss des Vertrages üblicherweise von wesentlicher Bedeutung sind.“

 

Meine persönliche Meinung dazu: Es ist also möglich sich von einem Vertreter beraten zu lassen, muss aber nicht alles vollständig sein, auch muss man nicht auf Lücken im Versicherungsschutz aufgeklärt werden und was „üblicherweise wesentlich“ ist, darf dann vermutlich ein weiteres Gericht entscheiden.

 

Das Gericht meint weiter, das sich der Kunde die gewünschten Informationen selbst beschaffen muss, um die Leistungen der gesetzlichen mit der Privaten Krankenversicherung zu vergleichen. Wäre ihm danach ein Vergleich mangels eigener Sachkunde nicht möglich gewesen, so hätte er sich- nach Meinung des Gerichtes- an einen unabhängigen (Finanz- oder Versicherung-) Berater  wenden müssen.

 

Das Gericht ist der Überzeugung das es für den Kläger klar erkennbar war, das er sich an einen Vertreter, also Mitarbeiter eines Versicherers, gewandt hat, der naturgemäß nur an der Vermittlung der privaten Krankenversicherung interessiert ist. Er konnte daher von dem Vertreter nicht verlangen, umfassend über sämtliche Vor- und Nachteile informiert zu werden. Wörtlich: „Solche Informationen gehören weder zur Aufgabe eines Versicherungsvertreters, noch kann von ihm, soweit es um die gesetzliche Krankenversicherung geht, genaue Kenntnis über die geltenden Bestimmungen erwartet werden. (und weiter) Die Beklagten sind nicht unabhängige Finanzberater des Klägers, die ihn grundsätzlich über den finanziellen Sinn und die wirtschaftlichen Risiken eines Wechsels in die private Krankenversicherung zu beraten hätten.“

 

Da eine Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

 

FAZIT: Lassen Sie sich von einem Vertreter beraten, haben Sie keinen Anspruch auf vollständige und umfassende Beratung, denn er muss es ja nicht. Auch wenn Sie Kenntnisse über die gesetzliche Krankenversicherung erwarten sind Sie dort falsch.

 

Auch wenn er sicher nicht auf alle Berater zutrifft und es auch bei den Maklern und unabhängigen Vermittlern solche und solche gibt, hatte ich mit so einem Urteil nicht gerechnet. Zumal es das sonst durch die Vermittlerrichtlinie so hochgesteckte Ziel des Verbraucherschutzes weit zurück wirft.

 

Entscheiden Sie selbst wo Sie sich für ein lebenslanges Produkt beraten lassen wollen.

 


Urteil IV ZR 130/06 des Bundesgerichtshofes- wirtschaftliche Angemessenheit

21. Januar 2008

Liebe Leser,

heute hat der Bundesgerichtshof sein Urteil in den Fragen der wirtschaftlichen Angemessenheit veröffentlicht.

Hintergrund war eine Bedingungsänderung aufgrund des Urteiles von vor ca. 4 Jahren, in welchem der Versicherer verurteilt wurde, eine ca. 50 TDM teure Rückenbehandlung zu erstatten, auch wenn das Standardverfahren nur ein Fünftel gekostet hätte.

Dieses führte sodann bei einigen Versicherern (AXA, HUK etc) zur Änderung der Versicherungsbedingungen ohne Zustimmung der Versicherten (im Bestandsgeschäft) durch das so genannte Treuhändlerverfahren.

Nach den Neuen Bedingungen ergab sich eine Erstattung nur noch „zu angemessenen Sätzen“.

Durch das heute veröffentlichte Urteil ist nun klar, das die AXA diese neuen Bedingungen nicht anwenden durfte und darf, wenn es keine Zustimmung der Versicherten zur Bedingungsänderung gab.

Das Urteil des BGH können Sie hier http://www.online-pkv.de/downloads/ivzr13006.pdf als pdf herunterladen.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Neue Sozialversicherungsgrößen 2008 (vorläufig)

23. September 2007

  

Zwischenzeitlich sind die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2008 bekannt, wenn auch vorerst- wie immer- vorläufig.  

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich wie folgt:Alte Bundesländer: 5.300 Euro(+50 EUR) im Monat , Neue Bundesländern: 4.500 Euro (-50 EUR) im Monat.

Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3.600 Euro (+37,50 EUR) monatlich. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 6 SGB V erhöht sich von bisher 47.700 Euro um 450 EUR auf 48.150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) erhöht sich um 450 Euro auf 43.200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 3.600 Euro

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße für die alten Bundesländern beträgt pro Jahr 29.820 Euro bzw. 2.485 Euro im Monat. Für die neuen Bundesländern beträgt sie 25.200 Euro jährlich oder monatlich 2.100 Euro.

 


Neuer Kriterienfragebogen für die Auswahl der geeigneten PKV

12. August 2007

Liebe Leser,

ja, die Auswahl der Privaten Krankenversicherung ist eines der komplizierten Auswahlkriterien die wir so haben.

Um Ihnen dieses zu erleichtern nutzen Sie bitte unseren neuen Fragebogen, als WORD oder pdf Datei.

Viel Erfolg!

Sven Hennig 

Fragebogen als WORD Datei    Fragebogen als WORD Datei 


Berufsunfähigkeit- warum zahlen die nicht? Bericht in Plusminus

8. August 2007

Guten Tag liebe Leser,

so langsam scheinen auch die Medien etwas von Ihrer Blauäugigkeit zu verlieren.

Bei Thema Absicherung gegen Berufsunfähigkeit reift immer mehr die Meinung, die ich seit Jahren vertrete. Gemeinsam mit meinen Kollegen des PremiumCircle plädieren wir seit langem dafür, bei elementar wichtigen Absicherungen wie dem Krankheitsfall und der Berufsunfähigkeit den Maßstab hoch anzusetzen.

Nur so kann erreicht werden, das die gewünschten Leistungen eben auch tatsächlich im berechtigten Leistungsfall gezahlt werden. Gerade im Bereich Berufsunfähigkeit gibt es meist nur ein „Hop oder Top“ Szenario, denn halbe BU bibt es meist nicht.

Auch die Sendung Plusminus weisst in Ihrem Bericht von gestern erneut auf die Wichtigkeit der Bedingungen und der geeigneten Auswahl des Vertrages hin.

Es wird explizit nochmals erwähnt das die Kompetenz des Beraters elementar wichtig ist und eben 10 Minuten Gespräche für die Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung vollkommen ungeeignet sind.

Den Link zum Videobeitrag finden Sie hier:

Den Textbeitrag hier: http://daserste.ndr.de/plusminus/2007/t_cid-4171666_.html

Bedenken Sie dieses bitte bei der Auswahl und prüfen Sie zuerst den Berater und wählen danach den geeigneten Versicherungsschutz im Rahmen einer Vorsorgeanalyse aus.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach.

Viele Grüße

 Sven Hennig

Hinweise zum Weiterlesen:

BU Test der Zeitschrift ÖKO TEST


Burn Out Syndrom = Berufsunfähigkeitsrente?!

11. Juni 2007

Brennen bis zur Rente (Urteil als pdf)


Zum ersten Mal hat ein am Burn-Out-Syndrom erkrankter Mann Geld von einer Berufsunfähigkeitsrente erstritten. Nach jahrelangem Kampf.  (Von Ekkehard Müller-Jentsch)
Wer viel arbeitet, ist gefährdet: Das Burn-out-Syndrom hat zwar längst seinen Ruf als ,,Manager-Krankheit‘‘ verloren, denn es kann jeden treffen. Doch gerne weisen Versicherungs-Makler gerade die Fleißigen und Erfolgreichen darauf hin, dass davon Betroffene berufsunfähig werden können – und raten zur privaten Vorsorge. Wenn es aber ans Zahlen geht, wollen die Assekurranzen von ,,Burn out‘‘ nichts mehr hören. Wohl zum ersten Mal in Deutschland ist nun durch ein Urteil das Burn-Out-Syndrom im Sinne des Versicherungsrechts rechtskräftig anerkannt worden. Wie verbreitet diese Krankheit ist, zeigen prominente Fälle, etwa des Skispringers Sven Hannawald, des früheren FC Bayern-Fußballers Sebastian Deisler oder des Schauspielers Max Grieser.

Ein Münchner Manager steht seit 20 Jahren einem Finanz-Unternehmen vor, das jährlich an die 14 Milliarden Euro umsetzt. Ein Arbeitsalltag mit mindestens zehn Stunden vor dem Börsen-Terminal war für ihn bisher ebenso normal, wie täglich bis zu 200 Telefonate, regelmäßige Geschäftsreisen – aber kaum Freizeit.

Normal waren auch Kopfschmerzen und Schlafstörungen trotz Müdigkeit. Wie üblich in Workaholic-Kreisen kämpfte er mit Alkohol dagegen an. Ende 2001 kam es zum Zusammenbruch. Der Manager wurde schlagartig depressiv, erlitt Angstzustände, Herzklopfen, war hochgradig erregbar, konnte sich nicht mehr anpassen und steigerte sich in zwanghafte Handlungen.

Gutachten und Gegengutachten

Er begann Telefonnummern und Kunden zu verwechseln, verlor die Fähigkeit sich auf Zusammenhänge zu konzentrieren. Ein Facharzt sagte ihm, dass er aus seinem aufreibenden Beruf aussteigen müsse.

Der Mann wandte sich an seinen Versicherungskonzern, bei dem er zusammen mit seiner Lebens- auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen hatte. Prompt folgte ein Schlagabtausch mit Gutachten und Gegengutachten.

So kam der Fall vor des Landgericht München I. Die 25. Zivilkammer beauftragte nun einen renommierten Experten der Uni-Klinik Erlangen mit einem weiteren Gutachten. Dieser Professor stellte fest, dass der Manager, schon vom Vater auf Leistung getrimmt, seinen beruflichen Werdegang zu einer Art Wettkampf gemacht hatte und nun seine körperlichen und geistigen Grenzen erreicht habe. Als Folge dieser ,,persönlichkeitsimmanenten Fehlsteuerung‘‘ sei es zum Burn-out-Syndrom gekommen.

Das Gericht verurteilte die Versicherung, rückwirkend etwa 148.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente auszubezahlen, sowie zirka 65.000 Euro an Versicherungsbeiträgen zu erstatten. Aber erst in der Berufungsverhandlung – als Richter des Oberlandesgerichts München sehr deutlich machten, dass sie keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des medizinischen Gutachtens und des darauf basierenden Urteils haben – gab die Versicherung auf und zog ihr Rechtsmittel zurück . Das Urteil des Landgerichts wurde somit rechtskräftig (Aktenzeichen:25 O 19798/03).

Rechtsanwalt Klaus von Schirach sagte nach dem dreieinhalb Jahre dauernden Rechtsstreit, dass sein Mandant derzeit nominell noch die Fäden seines Unternehmens in der Hand habe. Denn einer vollstationären psychiatrischen Behandlung hätte er sich nicht unterziehen können, solange ihm die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ,,zu Unrecht verweigert‘‘ worden seien. ,,Jetzt sind wir dabei, die Therapieangebote in Deutschland zu erkunden.‘‘ 


Versicherungen- billiger und besser- geht das?

26. April 2007

Heute erschien die Zeitschrift Capital mit Ihrer Ausgabe Nr. 10/2007.

Unter der Headline „Spezial Versicherung: Mehr Schutz, weniger Prämie – die neuen Angebote„ auf dem Titelbild mag der Eindruck entstehen, alle gehe einmal wieder billiger und besser.

Eine ausführliche Beurteilung der Inhalte dieses Beitrages wird von mir erst in der kommenden Woche in diesem Blog erscheinen. Wer bis dahin etwas lesen will, mag sich unter meinen anderen Publikationen einmal umschauen. Zuletzt erschienen ist der 5-seitige Kommentar zum FocusMoney PKV Test.

 Schauen Sie sich aber nun mal die Seite 64 des Capitalheftes an.

 Dort finden Sie diese Tabelle:

Fällt Ihnen auch was auf? 4.408 EUR ist mehr als 4.558 EUR- oder?

Auch lautete die Vorhabe im unteren Teil der Tabelle: „garantiert monatliche Rente: 1.000 EUR„. Nun wird der aufmerksame Leser merken, das eben dort auch Tarife mit 524 und 596 EUR garantierter Rente auftauchen.

Warum? Ach ja, das Kleingedruckte: „Bonussystem: Rente von 1.000 EUR wird zwar nicht garantiert, wird bei unveränderter Überschussbeteiligung aber grundsätzlich erreicht.“

Super, nehmen wir an wir hätten Autos getestet. Eigentlich sollten diese umweltfreundlich sein, aber da ist ebene eins dabei das braucht viel, viel Benzin. Machen wir ein * dran und schreiben mal dazu…. wenn Sie nie mehr als 60 km/h fahren, braucht es auch weniger.

Für solche Testergebisse fehlt mir jegliches Verständnis. Wir sprechen hier von Produkten die die kommenden 20- 30 Jahre oder länger Ihr Netz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit sein sollen, da darf man sich schon Mühe geben.

Seien Sie gespannt auf die ausführliche Kommentierung dieses Tests.