Schwerer Umstieg- der Basistarif und die Altersrückstellungen

Nach der Gesudnheitsreform wurde den privaten Krankenversicherern ein Basistarif verordnet.

Nun wollen Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium möglichst schnell die Vorgaben für einen Wechsel zwischen PKV Unternehmen festlegen.

Kunden die bisher privat krankenversichert sind, sollen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zu anderen Gesellschaften wechseln können und zudem nur 60% der Rückstellungen mitnehmen. Weiterhin müss(t)en diese dann mindestens 2 Jahre in dem Basistarif der neuen Gesellschaft bleiben- also auf Kassenniveau.

Schon jetzt ist bekannt was ein solcher Tarif kostet. Für einen 35 Jahre alten Mann wird der Beitrag bei ca. 530 Euro liegen- also der aktuelle Höchstsatz der GKV. Dazu kommen Bausteine wie Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung und die zehnprozentige Altersrückstellung.

Senken kann man diese Prämie nur, wenn man bereits viele Jahre PKV versichert ist und hohe Altersrückstellungen hat.

Alles in allem sieht es nicht so aus, als wären diese Vorgehensweisen vom Gesetzgeber gewünscht oder ausreichend durchdacht.

Eine Antwort zu “Schwerer Umstieg- der Basistarif und die Altersrückstellungen”

  1. Wenig Interesse am Basistarif sagt:

    [...] für den Basistarif, aber da die Bundesregierung hier bereits ins Wanken gekommen ist, was eine Mindestlaufzeit betrifft, so dürfte auch diese Option bald der Vergangenheit [...]

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