13. August 2007
Hallo liebe Leser,
so neben dem ganzen Gerangel um die Großen Änderungen in der Gesundheitsreform sind kleine aber feine Änderungen fast untergegangen.
So regelt folgender Wortlaut im geänderten SGB V (Sozialgesetzbuch 5) folgendes:
Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. (Quelle: §175 (1), 1))
Somit ist ein Wechsel aus der GKV in die Private Krankenversicherung zwingend an den Nachweis des neuen Versicherungsschutzes gebunden.
Das nur zur Info, damit Sie es nicht übersehen.
Viele Grüße
Sven Hennig
Kommentar schreiben » |
GKV |
Permalink
Verfasst von Sven Hennig
12. August 2007
Liebe Leser,
ja, die Auswahl der Privaten Krankenversicherung ist eines der komplizierten Auswahlkriterien die wir so haben.
Um Ihnen dieses zu erleichtern nutzen Sie bitte unseren neuen Fragebogen, als WORD oder pdf Datei.
Viel Erfolg!
Sven Hennig
Fragebogen als WORD Datei Fragebogen als WORD Datei
Kommentar schreiben » |
Allgemein, Private KV |
Permalink
Verfasst von Sven Hennig
8. August 2007
Guten Tag liebe Leser,
so langsam scheinen auch die Medien etwas von Ihrer Blauäugigkeit zu verlieren.
Bei Thema Absicherung gegen Berufsunfähigkeit reift immer mehr die Meinung, die ich seit Jahren vertrete. Gemeinsam mit meinen Kollegen des PremiumCircle plädieren wir seit langem dafür, bei elementar wichtigen Absicherungen wie dem Krankheitsfall und der Berufsunfähigkeit den Maßstab hoch anzusetzen.
Nur so kann erreicht werden, das die gewünschten Leistungen eben auch tatsächlich im berechtigten Leistungsfall gezahlt werden. Gerade im Bereich Berufsunfähigkeit gibt es meist nur ein „Hop oder Top“ Szenario, denn halbe BU bibt es meist nicht.
Auch die Sendung Plusminus weisst in Ihrem Bericht von gestern erneut auf die Wichtigkeit der Bedingungen und der geeigneten Auswahl des Vertrages hin.
Es wird explizit nochmals erwähnt das die Kompetenz des Beraters elementar wichtig ist und eben 10 Minuten Gespräche für die Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung vollkommen ungeeignet sind.
Den Link zum Videobeitrag finden Sie hier:
Den Textbeitrag hier: http://daserste.ndr.de/plusminus/2007/t_cid-4171666_.html
Bedenken Sie dieses bitte bei der Auswahl und prüfen Sie zuerst den Berater und wählen danach den geeigneten Versicherungsschutz im Rahmen einer Vorsorgeanalyse aus.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach.
Viele Grüße
Sven Hennig
Hinweise zum Weiterlesen:
BU Test der Zeitschrift ÖKO TEST
Kommentar schreiben » |
Berufsunfähigkeit |
Permalink
Verfasst von Sven Hennig