Alter Blog, neue Seite

19. Juli 2008

Liebe Leser,

nach der Neugestaltung meiner Internetseite http://www.online-pkv.de finden Sie auch den neuen Block nun da.

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/

Vielen Dank

Sven Hennig


Schwerer Umstieg- der Basistarif und die Altersrückstellungen

17. Juni 2008

Nach der Gesudnheitsreform wurde den privaten Krankenversicherern ein Basistarif verordnet.

Nun wollen Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministerium möglichst schnell die Vorgaben für einen Wechsel zwischen PKV Unternehmen festlegen.

Kunden die bisher privat krankenversichert sind, sollen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zu anderen Gesellschaften wechseln können und zudem nur 60% der Rückstellungen mitnehmen. Weiterhin müss(t)en diese dann mindestens 2 Jahre in dem Basistarif der neuen Gesellschaft bleiben- also auf Kassenniveau.

Schon jetzt ist bekannt was ein solcher Tarif kostet. Für einen 35 Jahre alten Mann wird der Beitrag bei ca. 530 Euro liegen- also der aktuelle Höchstsatz der GKV. Dazu kommen Bausteine wie Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung und die zehnprozentige Altersrückstellung.

Senken kann man diese Prämie nur, wenn man bereits viele Jahre PKV versichert ist und hohe Altersrückstellungen hat.

Alles in allem sieht es nicht so aus, als wären diese Vorgehensweisen vom Gesetzgeber gewünscht oder ausreichend durchdacht.


Änderung bei den Sozialversicherungsgrößen

5. Juni 2008

Liebe Leser,

die Größen zur Sozialversicherung haben sich geändert.

Warum lesen Sie hier:

Grund für die Aktualisierung war die Bekanntmachung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen. Dieser betrug zum Stichtag 01. Januar 2007 14,0 %. Der zusätzliche Beitragssatz von 0,9 % (der seit Juli 2005 allein von den Arbeitnehmern zu zahlen ist) ist dabei noch nicht enthalten.

Bedeutung hat der durchschnittlichen allgemeine Beitragssatz u.a. für die Höhe des Arbeitgeber-zuschusses vom 01. Januar 2009 an, der somit – bei unveränderter Beitragsbemessungsgrenze – leicht ansteigt.

Änderung durch die Pflegereform zum 01.07.2008
Nachdem nun auch der Bundesrat dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zugestimmt hat, beträgt der Beitragssatz für die Pflegepflichtversicherung ab dem 01.07.2008 1,95 % (bzw. 2,2 % für Kinderlose).

Die sich daraus ergebenden neuen Höchstsätze wurden ebenfalls in die Übersicht mit aufgenommen.

Link zur PDF Datei

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Sven Hennig


Internetportal zu seltenen Erkrankungen

4. März 2008

Liebe Leser,

sowohl für Patienen, Antragsteller und Vermittler ein interessantes Portal:

 LINK

Deutsche Telekom startet zur CeBIT neues Informationsportal für seltene Erkrankungen
 
achse.info ermöglicht fachliche und soziale Vernetzung fürMillionen Menschen
 
Ehefrau des Bundespräsidenten ist Schirmherrin

Gemeinsam mit First Lady Eva Luise Köhler hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Dr. Karl-Gerhard Eick, heute auf der CeBIT den Startschuss für das Informationsportal der ACHSE gegeben. Achse.info ist ein innovatives Projekt: Es bündelt Informationen zu chronischen seltenen Erkrankungen und bietet Betroffenen, deren Angehörigen, Forschern und Medizinern ab sofort eine Plattform, auf der sie Wissen und Erfahrungen austauschen und sich vernetzen können. In Deutschland sind etwa vier Millionen Menschen von seltenen Krankheiten von AADC-Mangel über Naegeli-Syndrom bis zu zerebraler Dysgenesie betroffen. Eva Luise Köhler, die Ehefrau des Bundespräsidenten, ist Schirmherrin der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V., in der über 70 Patientenorganisationen vereinigt sind.
 
„Aus den Gesprächen mit Betroffenen kenne ich eines ihrer wichtigsten Anliegen: Sie möchten heraus aus der Ungewissheit und Isolation, die die Seltenheit einer Erkrankung und die Unsicherheit mit deren Umgang oft mit sich bringt“, betont Eva Luise Köhler. „Das Portal wird Betroffene miteinander schneller in Kontakt bringen und helfen, sich untereinander zu beraten, Hinweise zu geben, aber auch in schwierigen Situationen dabei helfen, Rückschläge besser zu verarbeiten.
 
Bislang gibt es in der Regel nur wenige Informationen über chronische seltene Erkrankungen. Den rund vier Millionen Betroffenen in Deutschland fehlt es an grundlegenden Auskünften, etwa über Ursachen und Symptome, über Behandlungsmethoden, erfahrene Ärzte und gute Kliniken. Gerade auch durch die vielen Fundstellen im Internet ist das wenige vorhandene Wissen oft schwer verständlich – sowohl für Betroffene als auch für Ärzte. Selten gibt es für Patienten verständliche Informationen, deren Qualität auch richtig überprüft worden ist.
 
Um diesem Mangel zu begegnen, hat ACHSE mit Unterstützung der Deutschen Telekom das neue Informationsportal www.achse.info konzipiert und entwickelt. „Die Technologiepartnerschaft mit ACHSE bringt unser Anliegen zum Ausdruck, mit unserem Know-how einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Menschen in der Gesellschaft zu leisten, der über die reine Geschäftstätigkeit hinausgeht“, betont Eick. Die persönliche und soziale Vernetzung von Menschen über das Internet zu fördern, sei zudem ein strategisches Ziel des Unternehmens. Ein zentrales Ziel des Portals ist es durch bessere Informationen zu besserer Versorgung und mehr Lebensqualität beizutragen. achse.info wird als Datenbank gerade für kranke Menschen und ihre Angehörigen den Zugang zu Informationen erleichtern und als Kommunikationsplattform für Betroffene und Patientenorganisationen ein einzigartiges Instrument für die Verbesserung und Entwicklung von Informationen bieten. Damit wird mit modernen Technologien die fachliche, persönliche und soziale Vernetzung sowie die direkte Interaktion der Betroffenen gefördert und die Gründung von diagnosespezifischen Selbsthilfegruppen unterstützt. Es bietet sich den Betroffenen die Chance, die Datenbank zu nutzen und das Infoportal so mit Leben zu erfüllen. Die Plattform ist unter der Internet-Adresse www.achse.info zu erreichen.
  
Über ACHSE e.V.
In der ACHSE sind über 70 Patientenorganisationen vereinigt, die sich für Menschen einsetzen, die an einer seltenen chronischen Erkrankung leiden. Dazu gehören zum Beispiel eine Reihe von Muskel- und Rheumakrankheiten, angeborene Stoffwechseldefekte und verschiedene Formen der Kleinwüchsigkeit. Seltene Erkrankungen sind in 80 Prozent der Fälle genetischen Ursprungs. Meistens sind Kinder und Jugendliche betroffen, doch zunehmend auch Erwachsene. Der überwiegende Teil dieser Erkrankungen ist bis heute unheilbar und mit schweren Beeinträchtigungen des Lebens für die Betroffenen und ihre Familien verbunden. Tatkräftige Unterstützung erhält ACHSE e.V. durch das Engagement ihrer Schirmherrin Eva Luise Köhler, die sich seit Anfang 2005 für den Verein einsetzt.


Ein neues Urteil zur Haftung von Ausschließlichkeitsvertretern- gegen den Verbraucher?!

27. Februar 2008

 

Ein für mich erstaunliches Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle am 07. 02. 2008 (Az: 8 U 189/07).

 

Dort hatte ein Versicherter gegen den Vertreter der die Private Krankenversicherung vermittelt hatte, wie auch gegen den entsprechenden Versicherer geklagt und verlor. Zu dem Hintergrund:

 

Der Versicherte hatte sich von dem Beklagten Vermittler zum Wechsel der aus der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Versicherung beraten lassen. Dort wurden jedoch einige Punkte- aus meiner Sicht sehr elementare- nicht berücksichtigt und dieses wurde dem Kläger zum Verhängnis. Der Kläger selbst hatte vorher bereits eine Vergleichsrechnung der Prämien zwischen gesetzlicher und privater Versicherung angestellt und dort leider die Familienplanung nicht berücksichtig.

 

So hatte er schlicht vergessen das für die Kinder und ggf. eine nicht berufstätige Ehefrau auch ein Beitrag zu zahlen ist, was diese Vergleichsrechnung verzerrte. Dieses wurde jedoch im Beratungsgespräch nicht klar gestellt. Als die Frau des Klägers nach dem zweiten Kind nicht mehr arbeiten wollte, musste diese selbst versichert werden und es wurde teurer als ursprünglich gedacht. Dieses nahm der Kläger zum Anlass um seinen Anspruch (der einen Beratungsfehler nach seiner und auch meiner Sicht begründet hätte) gegen den Vertreter und den Versicherer geltend zu machen.

 

Leider ohne Erfolg, denn das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung wie folgt:

 

„Grundsätzlich schuldet ein Ausschließlichkeitsvermittler beziehungsweise der hinter ihm stehende Versicherer einem Kunden gegenüber keine generelle Beratung, die dahin geht, ob für ihn und seine Familie der Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Versicherung sinnvoll und sachgerecht ist.“

 

Aha, man kann also mal so „lari fari“ beraten und dann lassen wir den Kunden mal laufen.

Aber es kommt noch besser, denn das Gericht führt weiter an…

 

„Der Vermittler ist auch nicht verpflichtet, den Kunden über alle Einzelheiten des Deckungsumfanges und der Bedingungen des Vertrages aufzuklären. Er kann sich vielmehr auf die Erläuterung jener Punkte beschränken, die für den Abschluss des Vertrages üblicherweise von wesentlicher Bedeutung sind.“

 

Meine persönliche Meinung dazu: Es ist also möglich sich von einem Vertreter beraten zu lassen, muss aber nicht alles vollständig sein, auch muss man nicht auf Lücken im Versicherungsschutz aufgeklärt werden und was „üblicherweise wesentlich“ ist, darf dann vermutlich ein weiteres Gericht entscheiden.

 

Das Gericht meint weiter, das sich der Kunde die gewünschten Informationen selbst beschaffen muss, um die Leistungen der gesetzlichen mit der Privaten Krankenversicherung zu vergleichen. Wäre ihm danach ein Vergleich mangels eigener Sachkunde nicht möglich gewesen, so hätte er sich- nach Meinung des Gerichtes- an einen unabhängigen (Finanz- oder Versicherung-) Berater  wenden müssen.

 

Das Gericht ist der Überzeugung das es für den Kläger klar erkennbar war, das er sich an einen Vertreter, also Mitarbeiter eines Versicherers, gewandt hat, der naturgemäß nur an der Vermittlung der privaten Krankenversicherung interessiert ist. Er konnte daher von dem Vertreter nicht verlangen, umfassend über sämtliche Vor- und Nachteile informiert zu werden. Wörtlich: „Solche Informationen gehören weder zur Aufgabe eines Versicherungsvertreters, noch kann von ihm, soweit es um die gesetzliche Krankenversicherung geht, genaue Kenntnis über die geltenden Bestimmungen erwartet werden. (und weiter) Die Beklagten sind nicht unabhängige Finanzberater des Klägers, die ihn grundsätzlich über den finanziellen Sinn und die wirtschaftlichen Risiken eines Wechsels in die private Krankenversicherung zu beraten hätten.“

 

Da eine Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig.

 

FAZIT: Lassen Sie sich von einem Vertreter beraten, haben Sie keinen Anspruch auf vollständige und umfassende Beratung, denn er muss es ja nicht. Auch wenn Sie Kenntnisse über die gesetzliche Krankenversicherung erwarten sind Sie dort falsch.

 

Auch wenn er sicher nicht auf alle Berater zutrifft und es auch bei den Maklern und unabhängigen Vermittlern solche und solche gibt, hatte ich mit so einem Urteil nicht gerechnet. Zumal es das sonst durch die Vermittlerrichtlinie so hochgesteckte Ziel des Verbraucherschutzes weit zurück wirft.

 

Entscheiden Sie selbst wo Sie sich für ein lebenslanges Produkt beraten lassen wollen.

 


Urteil IV ZR 130/06 des Bundesgerichtshofes- wirtschaftliche Angemessenheit

21. Januar 2008

Liebe Leser,

heute hat der Bundesgerichtshof sein Urteil in den Fragen der wirtschaftlichen Angemessenheit veröffentlicht.

Hintergrund war eine Bedingungsänderung aufgrund des Urteiles von vor ca. 4 Jahren, in welchem der Versicherer verurteilt wurde, eine ca. 50 TDM teure Rückenbehandlung zu erstatten, auch wenn das Standardverfahren nur ein Fünftel gekostet hätte.

Dieses führte sodann bei einigen Versicherern (AXA, HUK etc) zur Änderung der Versicherungsbedingungen ohne Zustimmung der Versicherten (im Bestandsgeschäft) durch das so genannte Treuhändlerverfahren.

Nach den Neuen Bedingungen ergab sich eine Erstattung nur noch „zu angemessenen Sätzen“.

Durch das heute veröffentlichte Urteil ist nun klar, das die AXA diese neuen Bedingungen nicht anwenden durfte und darf, wenn es keine Zustimmung der Versicherten zur Bedingungsänderung gab.

Das Urteil des BGH können Sie hier http://www.online-pkv.de/downloads/ivzr13006.pdf als pdf herunterladen.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Neue Sozialversicherungsgrößen 2008 (vorläufig)

23. September 2007

  

Zwischenzeitlich sind die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2008 bekannt, wenn auch vorerst- wie immer- vorläufig.  

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich wie folgt:Alte Bundesländer: 5.300 Euro(+50 EUR) im Monat , Neue Bundesländern: 4.500 Euro (-50 EUR) im Monat.

Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung:
Die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 3.600 Euro (+37,50 EUR) monatlich. Der Wert gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 6 SGB V erhöht sich von bisher 47.700 Euro um 450 EUR auf 48.150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 4012,50 Euro.

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) erhöht sich um 450 Euro auf 43.200 Euro. Dies entspricht einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 3.600 Euro

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße für die alten Bundesländern beträgt pro Jahr 29.820 Euro bzw. 2.485 Euro im Monat. Für die neuen Bundesländern beträgt sie 25.200 Euro jährlich oder monatlich 2.100 Euro.

 


Auch bei Wechsel von GKV zur PKV ist Nachweis nötig

13. August 2007

Hallo liebe Leser,

so neben dem ganzen Gerangel um die Großen Änderungen in der Gesundheitsreform sind kleine aber feine Änderungen fast untergegangen.

So regelt folgender Wortlaut im geänderten SGB V (Sozialgesetzbuch 5) folgendes:

Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. (Quelle: §175 (1), 1)) 

Somit ist ein Wechsel aus der GKV in die Private Krankenversicherung zwingend an den Nachweis des neuen Versicherungsschutzes gebunden.

Das nur zur Info, damit Sie es nicht übersehen.

Viele Grüße

Sven Hennig


Neuer Kriterienfragebogen für die Auswahl der geeigneten PKV

12. August 2007

Liebe Leser,

ja, die Auswahl der Privaten Krankenversicherung ist eines der komplizierten Auswahlkriterien die wir so haben.

Um Ihnen dieses zu erleichtern nutzen Sie bitte unseren neuen Fragebogen, als WORD oder pdf Datei.

Viel Erfolg!

Sven Hennig 

Fragebogen als WORD Datei    Fragebogen als WORD Datei 


Berufsunfähigkeit- warum zahlen die nicht? Bericht in Plusminus

8. August 2007

Guten Tag liebe Leser,

so langsam scheinen auch die Medien etwas von Ihrer Blauäugigkeit zu verlieren.

Bei Thema Absicherung gegen Berufsunfähigkeit reift immer mehr die Meinung, die ich seit Jahren vertrete. Gemeinsam mit meinen Kollegen des PremiumCircle plädieren wir seit langem dafür, bei elementar wichtigen Absicherungen wie dem Krankheitsfall und der Berufsunfähigkeit den Maßstab hoch anzusetzen.

Nur so kann erreicht werden, das die gewünschten Leistungen eben auch tatsächlich im berechtigten Leistungsfall gezahlt werden. Gerade im Bereich Berufsunfähigkeit gibt es meist nur ein „Hop oder Top“ Szenario, denn halbe BU bibt es meist nicht.

Auch die Sendung Plusminus weisst in Ihrem Bericht von gestern erneut auf die Wichtigkeit der Bedingungen und der geeigneten Auswahl des Vertrages hin.

Es wird explizit nochmals erwähnt das die Kompetenz des Beraters elementar wichtig ist und eben 10 Minuten Gespräche für die Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung vollkommen ungeeignet sind.

Den Link zum Videobeitrag finden Sie hier:

Den Textbeitrag hier: http://daserste.ndr.de/plusminus/2007/t_cid-4171666_.html

Bedenken Sie dieses bitte bei der Auswahl und prüfen Sie zuerst den Berater und wählen danach den geeigneten Versicherungsschutz im Rahmen einer Vorsorgeanalyse aus.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach.

Viele Grüße

 Sven Hennig

Hinweise zum Weiterlesen:

BU Test der Zeitschrift ÖKO TEST


Neue ARAG Komfort Tarife- Komfort nur im Prospekt?

23. Juli 2007

Liebe Leser, Kollegen und Interessierte,

unter dem folgenden Link können Sie die neue Stellungnahme zu den neuen ARAG Komforttarifen nachlesen.

Ein etwas anderer Blick auf Prospekt, Bedingungen und deren Auslegungsmöglichkeiten.

LINK zur Pdf Datei:  http://www.shc.li/downloads/finanzn07207arag.pdf

Viel Spaß beim Lesen !

Ihr Sven Hennig


Anstieg der PKV Beiträge geringer als erwartet…

3. Juli 2007

BERLIN. Die Anhebung wird nötig, weil nach dem Gleichstellungsgesetz ab 2008 die Ausgaben bei Frauen für Schwangerschaft und Niederkunft von allen Versicherten getragen werden müssen. Bislang belasteten sie nur die Frauen, die deshalb bis zu 30 Prozent höhere Prämien als Männer zahlen müssen.

Grund für den nun erwarteten niedrigeren Anstieg ist eine Änderung der Kalkulationsverordnung, auf die sich der PKV-Verband und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verständigt haben. Danach dürfen die Kosten der Schwangerschaft innerhalb der unterschiedlichen Tarife nun breiter auch auf die Altersjahrgänge verteilt werden, in denen normalerweise keine Kinder mehr geboren werden, etwa bis zum Alter 60 oder sogar 100. Allerdings muss die Kalkulation so erfolgen, dass Frauen jenseits der 45, die das Schwangerschaftsrisiko bereits über höhere Prämien finanziert haben, nicht doppelt belastet werden.

Ab dem 1. Juli können Privatpatienten, die ihren Versicherungsschutz verloren habe, zu günstigen Konditionen in die PKV zurückkehren. Auch nicht versicherten Selbstständigen steht der Weg in den neuen Standardtarif offen, den die rund 40 Privatkassen jedem Antragsteller anbieten müssen.

Der Leistungskatalog im neuen Tarif entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Beitrags ist vom Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig. Jedoch dürfen die Unternehmen anders als beim klassischen Vollversicherungsprodukt der PKV keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen oder höherer gesundheitlicher Risiken verlangen.

Besonders attraktiv für die Versicherten ist die Begrenzung des Standardtarifbeitrags. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit rund 500 Euro. Wer finanziell hilfebedürftig nach dem Sozialgesetzbuch ist, für den ermäßigt sich der Beitrag zudem um 50 Prozent. Wer sich auch diesen Beitrag nicht leisten kann, erhält einen Zuschuss von seinem Jobcenter oder dem Sozialamt.

Auch die Honorare sind besser als beim alten Standardtarif, der bereits in der Vergangenheit älteren PKV-Versicherten offen stand, denen die Prämie in ihrer alten Versicherung zu teuer geworden war. So liegen die Honorare für zahnärztliche Leistungen fast 18 Prozent höher. Bei den ärztlichen Leistungen sieht der Gesetzgeber immerhin ein Plus von rund sechs Prozent vor. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geht deshalb davon aus, dass der modifizierte Standardtarif auch von den Ärzten angenommen wird. Beim alten Standardtarif hatte es immer wieder Klagen gegeben, dass die Mediziner von den Patienten Zuzahlungen verlangten, weil die von den Privatkassen gezahlten Honorare zu niedrig seien.

Beim PKV-Verband weist man darauf hin, dass die neuen Standardversicherten finanziell schon deshalb für die Ärzte attraktiver seien, als gesetzlich Versicherte, weil es in der PKV keine Budgetierung gibt. Dies bedeutet, jede Leistung wird mit dem vollen Gebührensatz vergütet. Dagegen erhalten die Ärzte für jeden gesetzlich Versicherten pro Quartal eine in der Höhe begrenzte Summe und müssen gelegentlich Leistungen vor allem gegen Ende eines Quartals de facto kostenlos erbringen.

Dass bislang trotzdem nur rund 2200 Anfragen nach dem neuen Tarif bei den Versicherungsunternehmen eingegangen sind, führt der PKV-Verband darauf zurück, dass Gesundheitsministerin Schmidt die Zahl der Nichtversicherten deutlich überschätzt hat. Sie hatte im Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform von insgesamt 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten gesprochen, von denen rund 20 Prozent der Privatversicherung zuzurechnen seien.

Ein Grund könnte aber auch sein, dass es bislang für Privatversicherte noch keine gesetzliche Versicherungspflicht gibt. Sie soll erst 2009 eingeführt werden, wenn der Standardtarif durch einen neuen Basistarif abgelöst wird. Über dessen genaue Ausgestaltung laufen derzeit bereits die Verhandlungen zwischen PKV und der Ärzterschaft.

Bei den gesetzlichen Kassen gilt die Versicherungspflicht allerdings bereits seit dem 1. April. Trotzdem hat es auch hier bislang nur rund 15 000 Beitritte gegeben. Dies nährt den Verdacht, dass das „große sozialpolitische Problem einer wachsenden Zahl von Versicherten“, dass Schmidt mit der Gesundheitsreform lösen wollte am Ende doch nicht so groß ist, selbst wenn es eine nennenswerte Gruppe von vor allem jungen und gesunden Nichtversicherten geben sollte, die es darauf ankommen lassen will, dass sie im Krankheitsfall auf ihren Behandlungskosten sitzen bleibt.

Quelle: Handelsblatt vom 29.06. – mein eigener Kommentar mit weiteren Ausführungen folgt in Kürze


Burn Out Syndrom = Berufsunfähigkeitsrente?!

11. Juni 2007

Brennen bis zur Rente (Urteil als pdf)


Zum ersten Mal hat ein am Burn-Out-Syndrom erkrankter Mann Geld von einer Berufsunfähigkeitsrente erstritten. Nach jahrelangem Kampf.  (Von Ekkehard Müller-Jentsch)
Wer viel arbeitet, ist gefährdet: Das Burn-out-Syndrom hat zwar längst seinen Ruf als ,,Manager-Krankheit‘‘ verloren, denn es kann jeden treffen. Doch gerne weisen Versicherungs-Makler gerade die Fleißigen und Erfolgreichen darauf hin, dass davon Betroffene berufsunfähig werden können – und raten zur privaten Vorsorge. Wenn es aber ans Zahlen geht, wollen die Assekurranzen von ,,Burn out‘‘ nichts mehr hören. Wohl zum ersten Mal in Deutschland ist nun durch ein Urteil das Burn-Out-Syndrom im Sinne des Versicherungsrechts rechtskräftig anerkannt worden. Wie verbreitet diese Krankheit ist, zeigen prominente Fälle, etwa des Skispringers Sven Hannawald, des früheren FC Bayern-Fußballers Sebastian Deisler oder des Schauspielers Max Grieser.

Ein Münchner Manager steht seit 20 Jahren einem Finanz-Unternehmen vor, das jährlich an die 14 Milliarden Euro umsetzt. Ein Arbeitsalltag mit mindestens zehn Stunden vor dem Börsen-Terminal war für ihn bisher ebenso normal, wie täglich bis zu 200 Telefonate, regelmäßige Geschäftsreisen – aber kaum Freizeit.

Normal waren auch Kopfschmerzen und Schlafstörungen trotz Müdigkeit. Wie üblich in Workaholic-Kreisen kämpfte er mit Alkohol dagegen an. Ende 2001 kam es zum Zusammenbruch. Der Manager wurde schlagartig depressiv, erlitt Angstzustände, Herzklopfen, war hochgradig erregbar, konnte sich nicht mehr anpassen und steigerte sich in zwanghafte Handlungen.

Gutachten und Gegengutachten

Er begann Telefonnummern und Kunden zu verwechseln, verlor die Fähigkeit sich auf Zusammenhänge zu konzentrieren. Ein Facharzt sagte ihm, dass er aus seinem aufreibenden Beruf aussteigen müsse.

Der Mann wandte sich an seinen Versicherungskonzern, bei dem er zusammen mit seiner Lebens- auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen hatte. Prompt folgte ein Schlagabtausch mit Gutachten und Gegengutachten.

So kam der Fall vor des Landgericht München I. Die 25. Zivilkammer beauftragte nun einen renommierten Experten der Uni-Klinik Erlangen mit einem weiteren Gutachten. Dieser Professor stellte fest, dass der Manager, schon vom Vater auf Leistung getrimmt, seinen beruflichen Werdegang zu einer Art Wettkampf gemacht hatte und nun seine körperlichen und geistigen Grenzen erreicht habe. Als Folge dieser ,,persönlichkeitsimmanenten Fehlsteuerung‘‘ sei es zum Burn-out-Syndrom gekommen.

Das Gericht verurteilte die Versicherung, rückwirkend etwa 148.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente auszubezahlen, sowie zirka 65.000 Euro an Versicherungsbeiträgen zu erstatten. Aber erst in der Berufungsverhandlung – als Richter des Oberlandesgerichts München sehr deutlich machten, dass sie keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des medizinischen Gutachtens und des darauf basierenden Urteils haben – gab die Versicherung auf und zog ihr Rechtsmittel zurück . Das Urteil des Landgerichts wurde somit rechtskräftig (Aktenzeichen:25 O 19798/03).

Rechtsanwalt Klaus von Schirach sagte nach dem dreieinhalb Jahre dauernden Rechtsstreit, dass sein Mandant derzeit nominell noch die Fäden seines Unternehmens in der Hand habe. Denn einer vollstationären psychiatrischen Behandlung hätte er sich nicht unterziehen können, solange ihm die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ,,zu Unrecht verweigert‘‘ worden seien. ,,Jetzt sind wir dabei, die Therapieangebote in Deutschland zu erkunden.‘‘ 


Versicherungspflicht für Selbstständige

7. Juni 2007

Krankenversicherungspflicht für Selbstständige

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Wohnbevölkerung eingeführt. Dies betrifft auch gut 32.000 Selbstständige, die derzeit keine Krankenversicherung haben.

Die Versicherungspflicht gilt aber auch für Personen, die aus anderen Gründen nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind und keine anderweitige Versicherung abgeschlossen haben. Dies können z. B. Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der GKV-Versicherungspflichtgrenze sein.

Grundsätzlich muss man in das Versicherungssystem zurückkehren, in dem man zuletzt versichert war. Wurde einem Selbstständigen z. B. aufgrund von Zahlungsversäumnissen der Versicherungsvertrag durch seine Krankenkasse gekündigt, muss sie ihn ab dem 1. April wieder aufnehmen.

Zudem wird der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV von derzeit 250 auf rund 170 Euro abgesenkt. Personen, die vorher gar nicht versichert waren, müssen sich in dem System versichern, dem sie aufgrund ihrer zuletzt ausgeübten Beschäftigung zuzuordnen sind. Selbstständige, die bisher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben auf jeden Fall Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) und zwar ab dem 1. Juli 2007 zu dem derzeitigen sog. Standardtarif. Er wird dann für sie und andere Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, geöffnet, die Versicherungen dürfen sie nicht ablehnen.  Ab dem 1. Januar 2009 tritt für diese Personen die Versicherungspflicht ein. Zeitgleich wird der Standardtarif auf den sog. Basistarif umgestellt. Die Beiträge orientieren sich an Geschlecht und Alter (ohne weitere Risikozuschläge) und dürfen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.
Für Nichtversicherte, die der GKV zuzuordnen sind, besteht bereits ab dem 1. April 2007 Versicherungspflicht. Die Krankenkassen dürfen diese Personen nicht abweisen.
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums sowie unter dem Bürgertelefon zum Thema Versicherungsschutz: 01805 – 99 66 01.


Leistungen bei künstlicher Befruchtung (in der GKV vs. PKV)

5. Juni 2007

Liebe Leser,

immer wieder passiert es, das Urteile von verschiedenen Gerichen zu Verwirrung und Empörung führen. So auch geschehen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az. 1 BvL 5/03. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden ob Leistungseinschränkungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung dahingehend möglich sind, das Leistungen für eine künstliche Befruchtung nur dann erbracht werden, wenn die Partner verheiratet sind.

Gerelgelt ist dieses im § 27a I, Nr. 3 des Sozialgesetzbuches V. ( Link: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0502701 )

Das Gericht entschied aber, das es durchaus rechmäßig ist, eine solche Beschränkung vorzunehmen, da nur die Ehe eine auf Lebenszeit angelegte Partnerschaft sei und nur diese (in der Regel) die Partner gesetzlich anhält füreinander zu sorgen.

Nach Ansicht des Gerichtes ist die Ehe daher besonders geeignet, die mit den medizinischen Maßnahmen verbundenen Belastungen ud Risiken gemeinsam zu bewältigen.

Aber auch in der Privaten Krankenversicherung ist es in einigen Tarifwerken zwischenzeitlich so, das insbesondere Leistungen zur künstlichen Befruchtung limitiert oder eingeschränkt werden.

Dazu beachten Sie bitte auch meine Ausführungen in folgendem Newsletter:

Link: http://www.online-pkv.de/downloads/newsallianz.pdf 

Hier ein Auszug:

Bedenkenswert ist aber eine weitere Einschränkung, die vorwiegend für junge Versicherte eine große Bedeutung einnehmen kann. Der AktiMed Start schließt ausdrücklich „reproduktionsmedizinische Verfahren aller Art einschließlich aller begleitenden Maßnahmen“ vom Versicherungsschutz aus. In der Tarifvariante AktiMed Best ist dieses zwar versichert, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In §6, Abs. 8 ff. sind die zu leistenden Maßnahmen beispielhaft aufgeführt. Die Gesamtzahl der Behandlungen ist auf vier Versuche beschränkt, nach 2 herbeigeführten Geburten erlischt der Leistungsanspruch vollständig. Auch sind die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen wie der vorliegende Kostenplan etc. marktüblich, nicht jedoch die Einschränkung, des Punktes 8.3. Dort heißt es: „Weitere Voraussetzungen (…): – das Vorliegen einer organisch bedingten Sterilität der versicherten Person, – (…) eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit, und das die Person bei Beginn nicht älter als 41 Jahre sein darf.“

Eine gesunde Zeit wünscht Ihnen, 

Ihr Sven Hennig


Psychotherapie- ein Hinderniss für jede PKV?

14. Mai 2007

Lieber Leser, 

heute möchte ich mich einem Thema widmen, welches bei Antragstellern und Interessenten zur PKV und auch BU Versicherung immer wieder zu Unverständnis und Enttäuschung führt- der Psychotherapie.

Der Antragsteller versteht nicht, warum die meisten Versicherer bei einer bereits absolvierten Psychotherapie den Antrag meist ohne jegiche weitere Prüfung ablehnen, erst recht wenn diese langeandauerte und erst kürzlich beendet wurde.
Warum sehen die Versicherer nun dieses als KO Kriterium an?

Versuchen Sie einmal sich in die Lage eines Risikoprüfers zu versetzen. Dieser erhält Ihren Antrag/ Ihre Voranfrage und versucht aus der Ferne- er kennt Sie ja nicht- zu beurteilen wie dieses Risiko wohl in „seinen“ Versichertenbestand integriert werden kann.

Versicherung beruht aber auf Statistiken, Wahrscheinlichkeiten und Kalkulationen. Diese nutzt der Risikoprüfer und weiss nun aus diesen, dass ein Patient der Psychotherapeutische Maßnahmen beansprucht hat, anfälliger für weitere Erkrankungen ist/ sein soll.

Sehr oft höre ich nun das Argument, das dieses ja alles ganz anders war, nur einmalig genutzt wurde und eigentlich auch gar nicht verordnet, sondern eben nur empfohlen wurde oder allein veranlasst.

Meist wird dieses aber nicht kommuniziert und so sitzt der Risikoprüfer über seinem Antrag und lehnt diesen ab.

Um so eine Ablehnung zu vermeiden hier einige Tipps, die ebenso für andere Erkrankungen gelten:

1.) Tragen Sie alle verfügbaren Unterlagen des Aztes zusammen.

2.) Besorgen Sie sich einen Therapiebericht, der ausführlich die Situation, den Verkauf und die Prognose darstellt.

3.) Stellen Sie keinen Antrag sondern nur Anfragen.

4.) Lassen Sie sich von Spezialisten helfen, der klassische Makler/ Vertreter oder Bankberater ist bei der PKV überfordert, auch wenn es die wenigsten zugeben.

 In der Hoffnung das Sie mit Hilfe der Empfehlungen weiter in Richtung ZIEL (PKV) kommen

 wünsche ich Ihnen eine gesunde Zeit

Sven Hennig


Versicherungen- billiger und besser- geht das?

26. April 2007

Heute erschien die Zeitschrift Capital mit Ihrer Ausgabe Nr. 10/2007.

Unter der Headline „Spezial Versicherung: Mehr Schutz, weniger Prämie – die neuen Angebote„ auf dem Titelbild mag der Eindruck entstehen, alle gehe einmal wieder billiger und besser.

Eine ausführliche Beurteilung der Inhalte dieses Beitrages wird von mir erst in der kommenden Woche in diesem Blog erscheinen. Wer bis dahin etwas lesen will, mag sich unter meinen anderen Publikationen einmal umschauen. Zuletzt erschienen ist der 5-seitige Kommentar zum FocusMoney PKV Test.

 Schauen Sie sich aber nun mal die Seite 64 des Capitalheftes an.

 Dort finden Sie diese Tabelle:

Fällt Ihnen auch was auf? 4.408 EUR ist mehr als 4.558 EUR- oder?

Auch lautete die Vorhabe im unteren Teil der Tabelle: „garantiert monatliche Rente: 1.000 EUR„. Nun wird der aufmerksame Leser merken, das eben dort auch Tarife mit 524 und 596 EUR garantierter Rente auftauchen.

Warum? Ach ja, das Kleingedruckte: „Bonussystem: Rente von 1.000 EUR wird zwar nicht garantiert, wird bei unveränderter Überschussbeteiligung aber grundsätzlich erreicht.“

Super, nehmen wir an wir hätten Autos getestet. Eigentlich sollten diese umweltfreundlich sein, aber da ist ebene eins dabei das braucht viel, viel Benzin. Machen wir ein * dran und schreiben mal dazu…. wenn Sie nie mehr als 60 km/h fahren, braucht es auch weniger.

Für solche Testergebisse fehlt mir jegliches Verständnis. Wir sprechen hier von Produkten die die kommenden 20- 30 Jahre oder länger Ihr Netz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit sein sollen, da darf man sich schon Mühe geben.

Seien Sie gespannt auf die ausführliche Kommentierung dieses Tests.


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